1. Freibetrag für investierte Gewinne erstmalig ab der Veranlagung 2007
Bis zum 31.12.2007 kann noch investiert werden, um bei der Veranlagung
2007 in den Genuss des Freibetrages zu kommen. Ein Gewinnanteil von
maximal 10 % ist ab 2007 dann steuerbefreit (Freibetrag), wenn
- der Gewinn einer natürlichen Person zufließt,
- der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird und
- der Freibetrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird.
Wichtig: Begünstigt sind auch festverzinsliche Wertpapiere, die für die
Pensionsrückstellung geeignet sind.
2. Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen gilt grundsätzlich das
Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass
nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der
Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei
der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist. Beim
Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen
und Ausgaben (z. B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die
fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.
Bsp.: Die Lohnzahlung (Prämie) für Dezember 2007, die am 15.1.2008
bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im
Dezember 2007 als bezahlt.
3. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme (Zahlungszeitpunkt in diesem Fall ) des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2007, steht eine Halbjahres-AfA zu.
4. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00 können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn ein Erwerb für 2008 ohnehin geplant ist. Die volle Abschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut setzt aber die Bezahlung (im Gegensatz zur „Normal-AfA“ nach Punkt 3.) voraus.
5. Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2002 aus.
6. Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für Mitarbeiter
Geschenke für Mitarbeiter sind innerhalb eines
Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und
sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei um Sachzuwendungen
(Warengutscheine, Wein, usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind
immer steuerpflichtig.
Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise auch
Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00
pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
7. Für bilanzierende Ärzte: Festlegung der Entnahmestrategie bei Inanspruchnahme der begünstigten Besteuerung
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne können nun auch
bilanzierende Ärzte erstmals mit der Veranlagung 2007 in
Anspruch nehmen.
Entnahmestrategie: Vermeidung einer Nachversteuerung,
die bei Eigenkapitalabbau (= Entnahmen abzüglich betriebsnotwendiger
Einlagen übersteigen den Gewinn) stattfindet. Kommt es zu einer
Nachversteuerung, erfolgt diese mit dem halben Durchschnittssteuersatz
jenes Jahres, in dem die entsprechende Begünstigung (man beobachtet die
letzten sieben Jahre) geltend gemacht wurde. Daher sollte bereits eine
Schätzung des Entnahmebedarfes zukünftiger Jahre vorgenommen werden.
Ab 1.1.2008 ist zu beachten:
1. Mitarbeiteranmeldung bei der Sozialversicherung vor Dienstantritt ab
1.1.2008
Ab 1.1.2008 müssen Mitarbeiter noch vor Aufnahme der Tätigkeit – auch
bei nur fallweiser Beschäftigung – bei der Sozialversicherung angemeldet
werden. Bis Ende 2007 gilt noch die Sieben-Tage-Frist.
2. Reisekosten-Novelle gilt ab 1.1.2008
Grundsätzlich bleibt alles beim Alten, es gibt nur vereinzelt Neuerungen, davon zwei wesentliche Änderungen:
Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Berechnung ab 2008 genauso wie bei Inlandsdienstreisen, d. h. ab drei Stunden (bis Ende 2007: ab fünf Stunden) steht für jede angefangene Stunde ein Zwölftel der jeweiligen Ländersätze zu.
Ab 2008 können Kilometergelder für Familienheimfahrten immer steuerfrei – unabhängig von lohngestaltenden Vorschriften – gewährt werden. Weitere Voraussetzung jedoch: Die Heimfahrt muss für arbeitsfreie Tage erfolgen und es darf kein Taggeld gewährt werden. Bis Ende 2007 können diese Kilometergelder nur aufgrund lohngestaltender Vorschriften steuerfrei ausbezahlt werden.
Stand: 15. November 2007