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Steuernews für Ärzte

News

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Neues KMU-Förderungsgesetz für Ärzte interessant

Der Nationalrat hat am 23.5.2006 das KMU (Klein- und Mittelunternehmen) -Förderungsgesetz 2006 ... ...mehr

Die Patientenverfügung ab 1. Juni 2006

Das Patientenverfügungsgesetz trat mit 1. Juni 2006 in Kraft. Eine Patientenverfügung ist eine ... ...mehr

Rezeptgebühren bei Hausapotheken führenden Ärzten

Bei Hausapotheken führenden Ärzten sind sämtliche vereinnahmte Rezeptgebühren als Betriebseinnahmen ... ...mehr

Steuerbegünstigte Pensions-Investmentfonds

Durch die Steuerreform 2000 wurden so genannte Pensions-Investmentfonds steuerbegünstigt. Dabei ... ...mehr

Immobilien-Investmentfonds oder Direktinvestition?

Der Immobilien-Investmentfonds ist ein Spar- und Vorsorgeprodukt, in dem die Ersparnisse vieler ... ...mehr

Neues KMU-Förderungsgesetz für Ärzte interessant

Freibetrag für investierte Gewinne
Ein Gewinnanteil von maximal 10 % ist dann steuerbefreit, wenn
  • der Gewinn einer natürlichen Person zufließt,
  • der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E-A-R) ermittelt wird, und
  • dieser Betrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird.

Deckelungen: Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von € 100.000,00 geltend gemacht werden. Bei Mitunternehmerschaften (OHG, KG, OEG, KEG) wird der sich ergebende Freibetrag den Gesellschaftern anteilig entsprechend ihrer Gewinnbeteiligungsquote zugeordnet. Zusätzlich darf der Freibetrag die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bisher vorhandenen begünstigten Wirtschaftsgüter nicht übersteigen.

Begünstigte Wirtschaftsgüter sind:

  • Abnutzbare körperliche Anlagegüter, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zumindest vier Jahren haben. Ausgenommen davon sind insbesondere Gebäude, PKW, geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden, und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Scheidet das Anlagegut innerhalb von vier Jahren (Behaltefrist) aus dem Betriebsvermögen aus, ist der darauf entfallende Freibetrag im Jahr des Ausscheidens bzw. Verbringens gewinnerhöhend anzusetzen (Nachversteuerung).
  • Wertpapiere, die für die Deckung des Sozialkapitals geeignet sind. Es gilt hier ebenfalls eine Behaltefrist von vier Jahren. Es kann jedoch im Jahr des Ausscheidens ein begünstigtes Wirtschaftsgut nachbeschafft werden. Dadurch kann eine Nachversteuerung vermieden werden.

Die planmäßige (normale) Abschreibung kann zusätzlich zum Freibetrag geltend gemacht werden. 

Dreijähriger Verlustvortrag
E-A-Rechner haben nun die Möglichkeit, Verluste der vorangegangenen drei Jahre vorzutragen und mit Gewinnen nachfolgender Jahre zu saldieren. Bisher war es E-A-Rechnern nur erlaubt, die Verluste der ersten drei Jahre ab Betriebseröffnung in die folgenden Jahre vorzutragen.

Stand: 15. August 2006

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