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Steuernews für Ärzte

News

Zahlungsverzugsgesetz - pünktlich zahlen zahlt sich aus Begutachtungsentwurf Novelle Finanzstrafgesetz EU-Beitritt Kroatiens ab 1. Juli 2013 - was sich für österreichische Unternehmer ändert Kein Sonderausgabenabzug bei teilweise vermieteten Eigenheimen trotz Liebhaberei VwGH bestätigt EuGH-Rechtsprechung zum nachträglichen Beförderungsnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Zeitpunkt der Erfassung von Gewinnen einer GmbH & Co KG im Jahresabschluss des Gesellschafters Negativer Basiszinssatz verringert Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen

Steuerreform 2009

Die Steuerreform 2009 liegt als Gesetzesentwurf vor und soll bis Ostern das Parlament passieren. ... ...mehr

Wie sicher sind Ihre Einlagen bei der Bank?

Der Gesetzgeber hat in Anbetracht der aktuellen Finanzkrise gesetzliche Rahmenbedingungen zur ... ...mehr

Absetzbarkeit mildtätiger Spenden ab 2009 angekündigt

Bei einem Spendengipfel mit Vertretern von Hilfsorganisationen und vom Finanzministerium wurde eine ... ...mehr

Senkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel

Die Umsatzsteuer auf Arzneimittel wurde zu Beginn des Jahres von 20 % auf 10 % gesenkt. Ein Erlass ... ...mehr

Hausanteil bei ärztlichen Sondergebühren

Bei Krankenhausärzten wird oft für die Nutzung der Einrichtungen der Krankenanstalt ein sogenannter ... ...mehr

Wie sicher sind Ihre Einlagen bei der Bank?

Im Bankwesengesetz werden nun vorläufig Einlagen (Spar-, Termin-, Giro- und Bauspareinlagen) von natürlichen Personen (egal ob Privat- oder Betriebsvermögen) in voller Höhe gesichert. Einlagen von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, sind nur zu 90 % gesichert und dies nur bis zu einem Höchstbetrag von € 20.000.

Für Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften erhöht sich dieser Höchstbetrag auf € 50.000. Diese Änderungen des Bankwesengesetzes wurden rückwirkend zum 1.10.2008 eingeführt und sind bis 31.12.2009 gültig. Danach gilt – wie von der EU als Minimum geplant – eine Grenze von € 100.000. Von der Einlagensicherung natürlich nicht betroffen sind Einzel-Aktien oder Produkte, die Aktien enthalten (z. B. Investmentfonds etc.).

Stand: 16. Februar 2009

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